Wenn der Dienstwagen an einem arbeitsfreien Tag plötzlich in Holland, im Fantasialand oder an irgendwelchen Tankstellen auftaucht und die Firma das über das GPS-System mitkriegt, dann darf sie wohl durchaus eine Erklärung von dir erwarten. Das kommt in erster Linie auf die betrieblichen Bestimmungen an, denn sollte es so geregelt sein, dass die Fahrzeuge für private Zwecke genutzt werden dürfen, so lange sie in diesem Zusammenhang auch privat finanziert werden, ist man dem Unternehmen ( d.h. Tankstellen deiner Firma ) gegenüber so lange nicht in der Rechenschaftspflicht, bis man eine private Strecke beruflich abrechnet. In genau diesem Punkt plädierst du offensichtlich für die Abschaffung der Unschuldsvermutung und damit einhergehend der aktuellen Auffassung des Rechtsstaates. Ein Besuch bei einem Konkurrenzunternehmen oder anderen Tankstellen mit dem Dienstwagen, egal ob während oder ausserhalb der Arbeitszeit, dürfte die Firma verständlicher Weise ebenfalls interessieren. Nur unter den obigen Beschränkungen, denn ob ich einer Firma schaden möchte oder nicht, kann man nicht wissen, sofern man der aktuellen Auffassung des Rechtsstaates folgt. Aber das scheint ohnehin aus der Mode gekommen zu sein. Mit deiner polemischen Argumentation könnte ich im Übrigen ohne Probleme eine nahtlose Überwachung deiner Person fordern, du bist schließlich ein Mann und ich habe eine Schwester, die du vergewaltigen könntest.